dieAGBs

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Die nachfolgenden AGBs gelten ausschließlich für alle an Sabrina Amels, nachfolgend auch Mediengestalterin genannt, erteilten Aufträge im Bereich Grafikdesign, Illustration, Webdesign, Texterstellung und Konzeption. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. 1. Jeder der Mediengestalterin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. An Entwürfen, Konzepten und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der Schriftform.

1.2. Alle Entwürfe, Konzepte und Texte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3. Die Entwürfe, Konzepte und Texte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Mediengestalterin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt der Mediengestalterin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

1.4. Die Mediengestalterin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergwerbabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5. Die Mediengestalterin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken sowie den elektronischen Dokumenten als Urheber genannt zu werden.  

1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

1.7. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung durch die Mediengestalterin gestattet.

1.8. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Einzigartigkeit der Entwürfe.

2. Vergütung

2.1. Entwürfe, Reinzeichnungen und digitale Erzeugnisse bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Angebote gelten für acht Wochen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 

2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Die Vergütung für die Entwürfe ist in jedem Fall zu zahlen. 

2.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Mediengestalterin berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Mediengestalterin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Mediengestalterin hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 30% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 40% nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 30% nach Ablieferung. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage, sofern auf der Rechnung nichts anderes ausgewiesen wurde.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand  gesondert berechnet.

4.2. Die Mediengestalterin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Mediengestalterin entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Mediengestalterin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Mediengestalterin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. An Entwürfen, Texten und digitalen Erzeugnissen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

5.4. Die Mediengestalterin ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Mediengestalterin dem Auftraggeber digitale Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Mediengestalterin geändert werden.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1. Die Mediengestalterin ist berechtigt, Kopien von elektronischen Dokumenten (insbesondere von digitalen Produktionen wie z.B. Grafiken, Filmen, Animationen etc.) zu Referenzzwecken in eigenen Präsentationen zu verwenden.

6.2. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Mediengestalterin Korrekturmuster vorzulegen.

6.3. Die Produktionsüberwachung durch die Mediengestalterin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Mediengestalterin berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber der Mediengestalterin 5 bis 10 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Mediengestalterin ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7. Haftung

7.1. Die Mediengestalterin haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2. Die Mediengestalterin verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.

7.3. Sofern die Mediengestalterin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Mediengestalterin. Die Mediengestalterin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Mediengestalterin.

7.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Mediengestalterin nicht.

7.7. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Mediengestalterin geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.

7.8. Die Mediengestalterin haftet nicht für den Verlust von Daten, die dem Kunden erfolgreich übermittelt worden sind. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen.  

7.9. Die Mediengestalterin tritt für ihre Kunden nicht als Websitebetreiber auf, sondern lediglich als Ersteller. Daher haftet die Mediengestalterin nicht für etwaige Rechtsfragen, mit denen sich ihre Kunden mit dem Betrieb ihrer Website konfrontiert sehen, beispielsweise Abmahnungen wegen fehlender rechtlicher Angaben und fehlender Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Mediengestalterin weist ihre Kunden, sofern eine vollständige Website der Auftragsgegenstand ist, umfassend auf die jeweils aktuellen Anforderungen hin und bietet optional auf Wunsch die Verschlüsselung, Texterstellung und grundlegende Absicherung der Seite hinsichtlich dieser Anforderungen an. Dies ersetzt keine Rechtsberatung durch ausgewiesene Juristen, die die Mediengestalterin ihren Kunden ausdrücklich empfiehlt.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Mediengestalterin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Mediengestalterin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Statt Wandlung/Minderung behält sich die Mediengestalterin vor, zunächst eine Nachbesserung zu erbringen. 

8.3. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller der Mediengestalterin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Mediengestalterin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Datenschutz und Geheimhaltung 

9.1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch die Mediengestalterin auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. 

9.2. Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch die Mediengestalterin selbstverständlich vertraulich behandelt. 

9.3. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). 

9.4. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Mediengestalterin ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages. 

9.5. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln.  

9.6. Die Mediengestalterin weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Mediengestalterin.

10.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

10.3. Nebenabreden, Änderungen und von diesen AGB abweichende Vereinbarungen wie die Zusicherung von Eigenschaften bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Bestimmung.

10.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.5. Gerichtsstand ist der Sitz der Mediengestalterin.